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§ 1 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)
Mit der Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrages über die Betreuung eines Hundes  sowie das ausführen des Hundes durch Nina Kux kommt der Vertrag verbindlich zustande.

Bei allen Buchungen kommt der verbindliche Vertrag durch das ausmachen eines Termins per Telefon oder die Zusage per E-mail ebenfalls zu stande. Bei Nichtabsage oder nicht fristgerechter Absage innerhalb 48 Stunden vor dem abgemachten Termin, wird der gesamte Betrag für den Termin berechnet.


 

 

§ 2 Bezahlung
Mit der Anmeldung, d.h. mit dem verbindlichen Abschluss des Vertrages gemäß § 1 ist die Zahlung der Teilnahmegebühr fällig. Die Zahlung hat sofort und ohne Abzug, nach Rechnungserhalt auf das angegebene Konto oder bar zu erfolgen.

 

 

§ 3 Anmeldefragebogen
Der Hundebesitzer verpflichtet sich, die Fragen im Fragebogen wahrheitsgemäß zu beantworten.

 

 


§ 4 Bild- und Videoaufzeichnungen
Der Hundebesitzer erklärt sich damit einverstanden, dass von seinem Hund während der Betreuung durch Nina Kux im Gassiservice aufgenommenes Bild- und/oder Videomaterial auf ihren Internetseiten „www.diemitdeinemhundgeht.com “ & www.h-u-n-d.com, verwendet werden darf. Abweichende Absprachen sind möglich.

§ 5 Teilnahme am Gassiservice & Betreuung


Der Hundebesitzer / Auftraggeber versichert, dass der Hund welcher am Gassiservice / Betreuung teilnimmt die Grundimmunisierung (Impfungen die im ersten Lebensjahr, bekommen hat und kann dies ggf. durch Vorlage des Impfpasses nachweisen, außerdem dass er eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung besitzt und der teilnehmende Hund gesund ist. 

Läufige Hündinnen sind von der Teilnahme am Gassiservice ausgeschlossen.
Verletzungen, Ansteckung mit Krankheiten und Ungezieferbefall sind ein normales Risiko in einer Hundegruppe beim Spazieren gehen in der freien Natur. Nina Kux kann dafür nicht haftbar gemacht werden. Für Schäden, welche der Hund außenstehenden Hunden/Gegenständen/Personen zufügt,haftet der Auftraggeber. 
Die Steuermarke muss immer am Halsband oder Geschirr des Hundes befestigt sein. Ist dies nicht der Fall und Frau Nina Kux wird vom Ordnungsamt kontrolliert werden alle anfallenden Kosten vom AG/Hundehalter getragen.

 

 

 

§ 6 Kündigung, Ausfall des Gassiservice
Frau Nina Kux kann den Vertrag jederzeit kündigen: Ohne Einhaltung einer Frist (fristlos), wenn der AG / der Hundebesitzer die Vereinbarungen zu Abholung & Rückbringen nicht einhält. Im Übrigen kann der Vertrag von der Frau Nina Kux mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. In allen genannten Fällen erfolgt die vollständige oder im Falle schon in Anspruch genommener Gassieinheiten teilweise Erstattung der Teilnahmegebühr.
Der AG / Hundebesitzer kann den Vertrag immer zum Monatsende mit einer Frist von vier Wochen ohne Angabe eines Grundes kündigen. Bei Aussetzen der Teilnahme zB. wegen Urlaub des Auftraggebers / Hundebesitzer muss dies mindestens zwei Wochen vor dem ersten Aussetztag mitgeteilt werden, sonst kann keine Erstattung der Gebühr erfolgen. Bei Krankheit oder Läufigkeit des Hundes muss Abwesenheit mindestens 48h vor dem nächsten Termin angekündigt werden um eine Erstattung zu gewährleisten.
Bei Krankheit oder Abwesenheit von Frau Nina Kux, wird der schon gezahlte Betrag mit weiteren in Anspruch genommenen Leistungen verrechnet. Eine Auszahlung ist nicht möglich. Auch für diesen Termin gelten die oben genannten Punkte.

§ 7 Urlaubsbetreuung
Für Schäden, welche der Betreuungshund an anderen Betreuungshunden/dem Hund des Betreuers oder des Betreuungsortes (Auto & Whg des Betreuers) verursacht, haften ausschließlich die Hundebesitzer.
Die verbindliche Buchung kommt durch die Unterzeichnung des Betreuungsvertrages zustande, ebenfalls ist eine Zusage per E-mail bindend. Urlaubsbetreuung kann bis 2 Wochen vor Beginn kostenlos storniert werden. Bei Stornierung bis eine Woche vor Betreuungsantritt werden 50% des vereinbarten Betrages fällig. Spätere Stornierungen werden mit 100% des vereinbarten Betrages berechnet.
Für die Urlaubsbetreuung muss der Hund Parasiten -und Ungezieferfrei, gesund sein. Dies muss ggf. durch Vorlage des Impfpasses nachgewiesen werden. Eine steuerliche Anmeldung des Hundes ist ebenfalls erforderlich.
Sollte der Hund während der Betreuungszeit erkranken oder verletzt werden und der Hundehalter ist nicht telefonisch erreichbar, willigt er durch Unterzeichnung des Betreuungsvertrages ein, dass Frau Nina Kux einen Tierarzt ihrer Wahl konsultiert und die Kosten des Tierarztbesuchs vom Hundebesitzer  getragen werden.
Sollte während der Betreuungszeit Umstände eintreten, die einen höheren Aufwand erfordern (z.B. Hündin wird läufig, Unsauberkeit, Medikamentengabe...) werden weitere Kosten fällig. Diese können bis €10/Tag Extrakosten betragen.

Die Betreuerin verpflichtet sich, dem Hundehalter sofort Bescheid zu geben, sollte ein solcher Fall eintreten. Der Hundehalter kann in diesem Fall, den Hund nach Absprache auch vor Ende der Betreuungszeit abholen und bekommt den überschüssigen Betrag erstattet.

allgemeine geschäftbedingungen

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